Die Schulpflegschaft
Aufgaben der Schulpflegschaft:
- Die Schulpflegschaft wählt einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende und bis zu drei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter jeweils zu Anfang eines neuen Schuljahres.
- Sie ist das Bindeglied zwischen den Eltern, den Lehrern und der Schülervertretung (SV).
- Sie unterstützt die Schule sowie die Schulleitung in allen Belangen und vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit.
- Sie kann Anträge an die Schulkonferenz richten.
- Die Schulpflegschaft wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen für das jeweilige Schuljahr.
- Über die Klassenpflegschaftsvorsitzenden werden wichtige Informationen der Schulpflegschaft an alle Eltern weitergeleitet.
Umsetzung der Aufgaben:
Die Schulpflegschaft wählt Mitglieder für die Schulkonferenz, das wichtigste Entscheidungsgremium der Schule.
In der Schulkonferenz beraten und entscheiden Eltern, Schüler und Lehrer gemeinsam über grundsätzliche Angelegenheiten, die die Schule insgesamt, die Zusammenarbeit mit Schulträgern, Behörden und örtlichen Verbänden sowie das Miteinander zwischen Schülern, Lehrern und Eltern betreffen.
- Die Schulpflegschaft kann Anträge an die Schulkonferenz stellen.
- Der/die Schulpflegschaftsvorsitzende ist automatisch Mitglied der Schulkonferenz.
- Die Schulpflegschaft wählt weitere vier Mitglieder für die Schulkonferenz sowie fünf Stellvertreter.
- Die gewählten Vertreter nehmen verlässlich an den Schulkonferenzsitzungen teil oder sorgen bei Verhinderung für eine Vertretung.
Die Schulpflegschaft 2021/22
Schulpflegschaftsvorsitzender: Uwe Unterkötter
StellvertreterInnen:
Herr Eichenauer
Frau Schubert
Herr Donszik
Bei Fragen können Sie sich an Herrn Unterkötter wenden:
E-Mail: schulpflegschaft@heig-do.de