Das neue Lernzeitenkonzept am Heisenberg- Gymnasium

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Das neue Lernzeitenkonzept ab dem Schuljahr 2024/2025 sieht vor, dass die Schülerinnen und Schüler am Heisenberg-Gymnasium ihre Lernzeiten im Nachmittagsbereich im Anschluss an den Fachunterricht durchführen. Je nach Jahrgangsstufe gibt es eine Anzahl an Pflichtstunden zu erfüllen, dabei gibt es für die Schülerinnen und Schüler Wahlmöglichkeiten, was den Ort, die Zeit, die Arbeitsform und die fachliche Unterstützung angeht. 

1. Ziele

  1. Die Lernzeiten sollen jeder Schülerin und jedem Schüler helfen, in eigenem Tempo mit den jeweils benötigten Hilfen individuell zu lernen.
  2. Die Lernzeiten sollen den Schülerinnen und Schülern die Option bieten,  sich gezielt fachliche Hilfen von den Lehrkräften geben zu lassen.
  3. Die Lernzeiten sollen die Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzen, ihre Aufgaben zunehmend selbstständig zu bearbeiten.

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2. Organisation der Lernzeiten

2.1 In der Erprobungsstufe

In Klasse 5 und 6 gibt es drei Lernzeiten, die im Klassenverband angeboten werden. Ab dem zweiten Halbjahr der 5 dürfen die Schülerinnen und Schüler bei entsprechender Verlässlichkeit dann perspektivisch eine Lernzeit statt im Klassenverband im sogenannten Silentium im PZ absolvieren. Diese Lernzeit wird in absoluter Stillarbeit durchgeführt.

2.2 In der Mittelstufe

Die Lernzeiten werden ab Klasse 7 bis Klasse 10 nach dem Study Hall - Prinzip angeboten: Die Schülerinnen und Schüler dürfen sich jede Woche neu aussuchen, an welchem Tag sie in welche Lernzeit gehen. Die Lernzeiten werden nach Fächern geordnet angeboten, sodass man sich gezielt Hilfe, z.B. in einer Mathe-Lernzeit suchen kann. Man kann aber auch im Silentium im PZ seine Lernzeit erfüllen. Die Lernzeiten mit Fachschwerpunkt werden an Ganztagen angeboten (Mo, Mi, Do) und die Silentien an den kurzen Tagen (Di, Fr).
In Klasse 7 und 8 gibt es drei Pflichtlernzeiten, in Klasse 9 und 10 sind es zwei Pflichtlernzeiten.
In den Stufen 7 - 10 haben die Schülerinnen und Schüler mit guten bis sehr guten Noten die Möglichkeit, die Pflichtanzahl der Lernzeiten in Absprache mit der Klassenleitung um eine Stunde zu reduzieren. Diese reduzierte Lernzeit muss zuhause durchgeführt werden, sollten noch nicht alle anstehenden Aufgaben in der Schule erledigt worden sein. Sollten Aufgaben unvollständig oder äußerst fehlerhaft erledigt worden sein, können die Fachlehrer anordnen, dass die Schülerinnen und Schüler eine weitere Lernzeit in der Folgewoche zur Nacharbeit dieser Aufgaben besuchen, die Schülerinnen und Schüler erhalten dann ein Kreuzchen im Schulplaner.

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3. Durchführung der Lernzeiten

3.1 Art der Aufgaben in den Lernzeiten

Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer können den Schülerinnen und Schülern für das von ihnen unterrichtete Fach wöchentlich Aufgaben für die Lernzeiten aufgeben, die innerhalb einer Woche zu erledigen sind. Die Aufgaben sollten im zeitlichen Rahmen der Lernzeiten zu bewältigen sein. Dies bedeutet, dass vor allem Lernzeitaufgaben nicht von einem auf den anderen Tag aufgegeben werden sollen. Die Aufgaben können für alle Schülerinnen und Schüler identisch oder differenziert für verschiedene Anspruchsniveaus sein. Sie sollten gut verständlich und selbsterklärend sein. Gruppenarbeiten sind in den Lernzeiten nicht vorgesehen. Die bearbeiteten Aufgaben werden im Unterricht nachbesprochen bzw. Lösungen zur Selbstkontrolle zur Verfügung gestellt, sodass die Schülerinnen und Schüler dadurch regelmäßig eine Rückmeldung über ihren individuellen Lernstand bekommen.

3.2 Aufgaben für Zuhause

Die folgenden schulischen Tätigkeiten müssen die Schülerinnen und Schüler allerdings zu Hause erledigen und sind somit nicht Teil von Lernzeitaufgaben:

  1. Das Vokabellernen in allen Fremdsprachen, da hier in besonderer Weise die Einzelarbeit in extremer Ruhe notwendig ist.
  2. Das Lesen einer Ganzschrift ohne konkreten Bearbeitungsauftrag.
  3. Die eine Woche vor einer schriftlichen oder mündlichen Leistungsüberprüfung notwendige konkrete Vorbereitung auf Klassenarbeiten und sonstige Formen der schriftlichen oder mündlichen Leistungsüberprüfungen.

3.3 Die Rolle und das Verhalten der Schülerinnen und Schüler

In der Lernzeit ist jeder Schüler und jede Schülerin in hohem Maße selbst für die sinnvolle Verwendung der Lernzeit und der angebotenen Ressourcen (= anwesende Fachlehrkräfte und Materialien) verantwortlich. Sie entscheiden als selbstständige Lernerinnen und Lerner, welche Aufgaben sie wann erledigen, welche Fachkolleginnen und Fachkollegen sie um Unterstützung bitten. Langfristig sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, ihre eigenen Stärken und Schwächen zu erkennen und daraus auch zu schlussfolgern, für welche Aufgaben sie Unterstützung benötigen, welche sie auch alleine erledigen können und welche zusätzlichen Förder- oder auch Forderaufgaben für sie selbst sinnvoll sein könnten. Schülerinnen oder Schüler, die in einem Fach besondere Kompetenzen haben, können auch als Experten oder Tutor für ihre Mitschülerinnen und Mitschüler fungieren. Alle Schülerinnen und Schüler tragen dazu bei, dass in den Lernzeiten eine produktive Lernatmosphäre herrscht; es wird bspw. im Flüsterton kommuniziert. Sollten die Schülerinnen und Schüler in den Lernzeiten nicht arbeiten, die Lernatmosphäre stören oder die geforderten Aufgaben nicht vollständig bearbeiten, wird ihr Verhalten geahndet, indem ihnen der Stempel für ihre Anwesenheit gestrichen wird. Die Lernzeit-Lehrkraft setzt im Schulplaner ein Kreuzchen bei der Nacharbeits- und/oder Reflexionsstunde, an der der/die Schüler/in im Folgenden teilnehmen muss.

3.4 Die Rolle der Lehrkraft

Die Rolle der Lehrkraft ist in der Lernzeit eine andere als im althergebrachten Unterricht. Sie kommuniziert niemals frontal mit einer Klasse oder größeren Gruppe, sondern nur noch mit einzelnen Schülerinnen und Schülern oder Kleinstgruppen. Die Lehrkraft reagiert auf Wünsche um Unterstützung durch die Schülerinnen und Schüler (z.B. durch Melden) und macht sich auch selbst ein Bild davon, ob die Schülerinnen und Schüler mit den gestellten Aufgaben zurechtkommen. Die Lehrkraft hat ihren Platz also nicht am Pult, sondern bewegt sich leise im Raum, schaut wie die Schülerinnen und Schüler an den Aufgaben arbeiten und widmet sich einzelnen Lernenden. Alle Fachlehrerinnen und Fachlehrer tragen in den Klassenräumen dazu bei, dass in den Lernzeiten eine angenehme Lernatmosphäre herrscht.

3.5 Reflexionsstunde und Nacharbeitsstunde

Wenn in den Lernzeiten oder in Förderangeboten ein unangemessenes Verhalten gezeigt wird, werden die Schülerinnen und Schüler zur Nacharbeit und/oder zur Reflexionsstunde geschickt. Die Lehrkraft der Lernzeit oder HeiG-Stunde, in der man gestört oder nicht gearbeitet hat, setzt in der entsprechenden Stunde, die man zusätzlich besuchen muss, ein Kreuzchen in den Schulplaner. Die Nacharbeitsstunde dient der Erledigung nicht gemachter Aufgaben, während die Reflexionsstunde dazu dient, das Fehlverhalten zu besprechen und zu klären, was getan werden muss, um dieses Verhalten zu verändern.

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4. Förderangebote

4.1 HeiG-Stunde und Lerncoaching

Die HeiG-Stunde ist eine Förderstunde, in der Schülerinnen und Schüler, die Schwierigkeiten in einem schriftlichen Fach haben, gezielt von Fachlehrkräften unterstützt werden. Der Unterricht findet in Kleingruppen parallel zu den Lernzeiten statt. Die HeiG-Stunde ersetzt eine Pflichtlernzeit, da man hier gezielt in einem Fach gefördert wird. Die Schülerinnen und Schüler werden von ihren Fachlehrkräften in die HeiG-Stunde geschickt. Außerdem gibt es die Möglichkeit, Nachhilfe von Studentinnen und Studenten zu bekommen oder Unterstützung durch ältere Schülerinnen und Schüler im sogenannten Lerncoaching zu erhalten. Auch diese Varianten des Förderunterrichts ersetzen eine Pflichtlernzeit. Sie finden ebenfalls parallel zu den Lernzeiten statt.

4.2 Akademie-Stunden

Die Akademie-Stunden sind Angebote für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler, die neben den schulischen Aufgaben weitere Herausforderungen suchen. Die Akademie-Stunden sind Angebote aus unterschiedlichen Fachbereichen, um leistungsstarke Schüler zu fordern und zu fördern. Diese können in Rücksprache mit dem Klassenlehrer eine Lernzeit weniger wahrnehmen, wenn sie es möchten. Dies gilt aber nur für Schülerinnen und Schüler, die gute oder sehr gute Noten in allen Hauptfächern haben. Im Rahmen dieser Akademie-Stunden kann die Teilnahme an Wettbewerben erfolgen oder Projekte durchgeführt werden, damit auch die Talente unserer Schülerschaft einen Raum finden.

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5. Dokumentationspflicht der Anwesenheit

Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-10 müssen selbständig dokumentieren, dass sie an ihren Pflichtlernzeiten teilgenommen haben. Dazu nutzen sie ihren Schulplaner, in dem sie für ihre Lernzeiten oder für Förderangebote, die Lernzeiten ersetzen dürfen, ihre Anzahl an Pflichtstempeln pro Woche sammeln. Wenn die Schüler nicht nachweisen können, dass sie an drei (zwei) Lernzeiten in der Woche bzw. ihren individuellen Förderangeboten teilgenommen haben, werden sie verpflichtet, in die Nacharbeit zu gehen und/oder an der Reflexionsstunde teilzunehmen. Weitere Maßnahmen bei wiederholter fehlender Dokumentation sind Elterngespräche, auch mit einem Vertreter der Stufen- oder Schulleitung. Diese Konsequenzen gelten auch bei Fehlverhalten in der Lernzeit. Geht der Schulplaner verloren, bedeutet das automatisch, dass die Schülerinnen und Schüler in den nächsten zwei Wochen an allen drei Lernzeiten und einer zusätzlichen Reflexionsstunde teilnehmen müssen.

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Fazit: Ordentliches Arbeiten und angemessenes Verhalten werden mit Wahlfreiheit belohnt. Unvollständige Arbeit und unangemessenes Verhalten werden mit Anwesenheitspflicht bedacht.

Ansprechpartner:
Herr Dr. Mundry und Frau Stratmann

Anzahl der zu besuchenden Lernzeiten:

  • Klasse 5 und 6: 3 Lernzeiten
  • Klasse 7 und 8: 3 Lernzeiten
  • Klasse 9 und 10: 2 Lernzeiten

Ansprechpartner:
Herr Dr. Mundry und Frau Stratmann

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