Veröffentlicht am 22.10.2020
Wiederbeginn des Unterrichts nach den Herbstferien
Die folgenden Informationen betreffen
- das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung, auch im Unterricht,
- die Empfehlungen zum Lüften,
- die Sitzordnung,
- eine Übersicht, bereitgestellt durch den Schulträger, die Stadt Dortmund: Was tun im Krankheitsfall.
Die Mund-Nasen-Bedeckung ist zu tragen:
- im Schulgebäude und auf dem Schulgelände,
- im Unterricht und am Sitzplatz.
Lehrkräfte müssen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen, solange sie im Unterricht einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können.
Von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung kann die Schulleitung n u r nach Vorlage eines aussagekräftigen ärztlichen Attests generell aus medizinischen Gründen befreien.
Diese Regelungen sollen bis zum Beginn der Weihnachtsferien am 22. Dezember 2020 gelten.
Empfehlungen zu effizientem Lüften zur Reduzierung des Infektionsrisikos durch virushaltige Aerosole in Schulen
Es gilt:
- Stoßlüften alle 20 Minuten,
- Querlüften wo immer es möglich ist,
- Lüften während der gesamten Pausendauer.
Sitzordnung
Die Sitzordnung in einem Klassen-/ Kurs- oder Fachraum dient dem Gesundheitsamt als Grundlage bei Quarantäne-Entscheidungen.
Sitzordnung
Die Sitzordnung in einem Klassen-/ Kurs- oder Fachraum dient dem Gesundheitsamt als Grundlage bei Quarantäne-Entscheidungen.
Aus diesem Grund ist die am ersten Schultag nach den Ferien gebildete Sitzordnung statisch, sollte im Klassen- bzw. Kursraum nicht verändert und im Fachraum soweit möglich übernommen werden.